Inkassorecht, Beschlagnahmungsrecht und Vollstreckungsrecht

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Inkassorecht, Beschlagnahmungsrecht und Vollstreckungsrecht

Das Inkassorecht gilt für das Einziehen einer Geldforderung ohne Intervention eines Gerichts. Wenn die Geldforderung nicht beglichen wird, kann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Es ist wichtig, schnell einzugreifen. 

Um sicherstellen zu können, dass offenstehende Geldforderungen beglichen werden, kann eine Sicherungsbeschlagnahme auf Güter und Forderungen vorgenommen werden. Dies geschieht vor einem Gerichtsverfahren. 
Wenn nach einem Gerichtsverfahren einer Forderung durch das Gericht stattgegeben wird, dann wird die Sicherungsbeschlagnahme in eine Vollstreckungsbeschlagnahme umgewandelt.

Kok Advocaten kann Sie beraten und begleiten bei:

  • Sicherungs- oder Vollstreckungsbeschlagnahme
  • Pfand- und Hypothekvollstreckung 
  • Paulianische Anfechtung/Gläubigeranfechtung
  • Lohnpfändung
  • unrechtmäßiger Beschlagnahme
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