Tarife

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Tarife

Unsere Fachanwälte unterstützen Sie auf der Basis eines vorab vereinbarten Stundensatzes, eines vorab vereinbarten Gesamtpreises oder auf der Basis einer finanzierten Prozesskostenhilfe.

Gezahlter Stundensatz

Wenn Sie keinen Anspruch auf  finanzierte Prozesskostenhilfe haben, wird ihnen je nach Bedeutung Ihres Falles ein vorab vereinbarter Stundensatz in Rechnung gestellt. 

Festpreisvereinbarung

Auf Wunsch kann auch für den ganzen Fall ein Festpreis vereinbart werden. 

Geförderte Prozesskostenhilfe / Ergänzung

Abhängig von der Höhe Ihres Einkommens und/oder Vermögens können Sie möglicherweise Anspruch auf finanzierte Prozesskostenhilfe erheben. Dann schulden Sie im Zusammenhang mit dem Rechtsbeistand einen Eigenanteil, der abhängig ist von Ihrem Einkommen und/oder Vermögen. 


Erfahren Sie  hier, ob Sie für eine Beiordnung in Frage kommen und wie hoch Ihr Eigenanteil ist. Außer dem Eigenanteil zahlen Sie auch die sogenannten Vorschüsse (Gerichtsgebühren, Kosten für Schriftstücke usw.).

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