Das soziale Sicherheitsrecht regelt u.a. Leistungen und Rückstellungen bei Renten, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit.
Es sind Rechte und Pflichten für alle, die mit der sozialen Sicherheit zu tun haben, wie Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitslose, Senioren und Erwerbsunfähige.